Fördermöglichkeiten für Elektromobilität in Österreich 2025 im Licht des Wachstumschancengesetzes

Wussten Sie, dass ab 2025 neue steuerliche Anreize Elektromobilität fördern und KMU bei Forschung sowie Investitionen finanziell unterstützen? Nutzen Sie diese Chance für Innovation und bessere Liquidität.

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Steuerliche Forschungsförderung durch das Wachstumschancengesetz – Innovationsförderung

Das Wachstumschancengesetz, beschlossen am 22. März 2024, erweitert die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE). Diese Förderung kann für Elektromobilitätsprojekte relevant sein, da viele Entwicklungen im Bereich Elektromobilität FuE-Tätigkeiten erfordern, beispielsweise bei Batterietechnologien, Ladetechnik oder Fahrzeugentwicklung.

Wesentliche Inhalte der Förderung

  • Forschungszulage für FuE-Projekte: Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), können eine steuerliche Forschungszulage für Aufwendungen beantragen, die ab dem 27. März 2024 entstanden sind.
  • Vorauszahlungsverfahren ab 2025: Ab Januar 2025 besteht ein Verfahren zur frühzeitigen Auszahlung der Forschungszulage, das insbesondere KMU helfen kann, Liquidität zu verbessern.
  • Erhöhte Förderung für KMU: KMU können eine um 10 Prozentpunkte erhöhte Forschungszulage beantragen, was die Anreize für Innovationen verstärken kann.
  • Abschreibungen auf FuE-bezogene Wirtschaftsgüter: Abschreibungen auf abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter (zum Beispiel Laborausrüstung oder Elektrofahrzeuge, die als Versuchsträger dienen) zählen seit dem 28. März 2024 zu den förderfähigen Kosten.

Zielgruppen der Förderung

  • Unternehmen aller Rechtsformen, darunter auch Einzelunternehmen und unternehmerische Personengesellschaften, die FuE betreiben.
  • KMU gemäß der Definition in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
  • Die Förderung ist nicht exklusiv für Elektromobilität bestimmt, trifft jedoch in dieser Branche wegen der Innovationsanforderungen auf besondere Bedeutung.

Verfahren zur Antragstellung

  • Es ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen: Zunächst wird eine Bescheinigung der Forschungszulage über die Bescheinigungsstelle Forschungszulage benötigt, die die Förderfähigkeit bestätigt.
  • Anschließend stellen Unternehmen beim Finanzamt den Antrag auf Forschungszulage.
  • Eine Doppelförderung von Kosten, die bereits anderweitig staatlich gefördert wurden, ist ausgeschlossen.

Steuerliche Investitionsanreize für Elektrofahrzeuge und bewegliches Anlagevermögen ab 2025

Neben der Forschungsförderung unterstützt das Wachstumschancengesetz Investitionen in Elektromobilität durch angepasste Abschreibungsmöglichkeiten.

Degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge ab Juli 2025

  • Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, können degressiv abgeschrieben werden.
  • Im ersten Jahr ist eine Abschreibung von 75 % der Anschaffungskosten möglich, in den Folgejahren reduziert sich der Satz schrittweise (10 % im zweiten Jahr, 5 % im dritten und vierten Jahr, 3 % im fünften und 2 % im sechsten Jahr).
  • Die Regelung gilt für PKWs, Nutzfahrzeuge, Busse und Lastkraftwagen, sofern sie rein elektrisch betrieben werden.
  • Ziel ist es, Investitionen in Elektromobilität zu fördern und die Liquiditätsbelastung in den ersten Jahren zu reduzieren.

Anpassungen bei der Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge

  • Die Grenze für Dienstwagen mit reduziertem geldwertem Vorteil (0,25 % des Bruttolistenpreises monatlich) wird ab Juli 2025 von 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben.
  • Diese Maßnahme soll die steuerliche Attraktivität der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen erhöhen.

Informationen zu Förderprogrammen in Österreich für Elektromobilität 2025

  • Im vorliegenden Material sind keine spezifischen Förderprogramme für Elektromobilität in Österreich für 2025 genannt.
  • Interessierte in Österreich können sich bei zuständigen Stellen wie dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) sowie bei Initiativen wie klimaaktiv mobil informieren.
  • Üblicherweise gibt es in Österreich Förderungen für den Kauf von Elektrofahrzeugen, Ladeinfrastruktur, Forschungsprojekte und Umrüstungen, die ergänzend zu steuerlichen Rahmenbedingungen wirken.
  • Eine Beratung durch lokale Experten, die mit Förderprogrammen zur Elektromobilität vertraut sind, kann helfen, passende Fördermöglichkeiten zu identifizieren.

 

Die steuerlichen Fördermöglichkeiten des Wachstumschancengesetzes beziehen sich primär auf Deutschland, bieten jedoch Orientierungshilfen für die Elektromobilitätsförderung im Jahr 2025. Besonders für grenzüberschreitend tätige Unternehmen oder österreichische Firmen mit Aktivitäten in Deutschland können steuerliche Forschungszulagen und Investitionsanreize relevant sein.

Empfehlungen für die Nutzung vorhandener Fördermöglichkeiten

  • Überprüfen Sie die Förderfähigkeit Ihrer FuE-Projekte, zum Beispiel bei Entwicklungen im Bereich Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur.
  • Nutzen Sie das Vorauszahlungsverfahren, das KMU finanzielle Unterstützung bei der Liquidität bieten kann.
  • Planen Sie Investitionen in Elektrofahrzeuge unter Berücksichtigung der neuen degressiven Abschreibungsmöglichkeiten.
  • Informieren Sie sich bei österreichischen Förderstellen über mögliche Zuschüsse, Förderkredite oder steuerliche Vorteile.
  • Beziehen Sie fachliche Beratung ein, da die Antragstellung und Nutzung von Förderungen spezifisches Wissen erfordern und Fehler vermieden werden sollten.

Das Wachstumschancengesetz stellt einen Impuls für die Elektromobilität dar, wobei österreichische Unternehmen eigene Förderwege berücksichtigen sollten. Eine gezielte Recherche und professionelle Beratung sind im Jahr 2025 hilfreich, um Fördermöglichkeiten für Nachhaltigkeit und Innovation zu erkennen und zu nutzen.

Quellen

 

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