Schnäppchenchance 2025: Wie Sie Immobilien in der Schweiz bei Zwangsversteigerungen clever erwerben

Wussten Sie, dass Immobilien in der Schweiz bei Auktionen 2025 oft deutlich unter Marktwert verkauft werden? Mit Vorbereitung, Strategie und etwas Mut können Sie sich Ihr Wunschobjekt zum Toppreis sichern.

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Angebote und Informationsquellen für Zwangsversteigerungen in der Schweiz

Amtliche Zwangsversteigerungen von Immobilien werden in der Schweiz von den Betreibungs- und Konkursämtern in allen Kantonen durchgeführt. Einen Überblick über die angebotenen Objekte bieten Online-Plattformen wie Local Auction und AuctionHome, auf denen Auktionen mit Details zu den Objekten und Versteigerungsterminen dargestellt werden. Nutzer können sich nach Interessen (z. B. Einfamilienhaus, Wohnung, Gewerbeobjekt) über aktuelle und kommende Auktionen informieren.

Zusätzlich werden amtliche Immobilienversteigerungen zentral und kostenfrei im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Ohne Registrierung lassen sich hier alle aktuellen und zukünftigen Versteigerungen aus der gesamten Schweiz einsehen.

Welche Immobilienarten werden versteigert?

Das Angebot bei Zwangsversteigerungen umfasst verschiedene Immobilienarten:

  • Wohnhäuser und Eigentumswohnungen (ca. 76 % aller Fälle 2024)
  • Gewerbeimmobilien (z. B. Fabriken, Geschäftsliegenschaften)
  • Bauland und Baugrundstücke
  • Mehrfamilienhäuser
  • Parkplätze und Garagen

Der durchschnittliche Objektwert lag im Jahr 2024 bei rund 198.000 CHF, das gesamte Versteigerungsvolumen betrug ca. 673 Mio. CHF. Neue und kommende Versteigerungstermine für 2025 sind bereits online einsehbar; Beispieltermine sind etwa der 5., 6. und 7. Mai 2025.

Teilnahmevoraussetzungen und Anmeldung

An amtlichen Zwangsversteigerungen können voll geschäftsfähige Personen teilnehmen. Für den Bietprozess ist Folgendes erforderlich:

  • Ein gültiger Ausweis (Identitätskarte oder Pass)
  • Eine Anzahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe von 10–20 % des Kaufpreises, meist zum Zuschlag fällig

Weitere Informationen zu Objektstandorten, Mindestgeboten oder detaillierten Beschreibungen stehen häufig nach einer kostenlosen Registrierung zur Verfügung; bestimmte Zusatzfunktionen oder Spezialauswertungen erfordern ggf. ein kostenpflichtiges Abonnement.

Ablauf und rechtliche Rahmenbedingungen

Die amtliche Zwangsversteigerung einer Immobilie folgt klaren gesetzlichen Vorgaben:

  1. Veröffentlichung der Versteigerungstermine: Amtliche Publikation im Handelsamtsblatt sowie auf spezialisierten Plattformen.
  2. Besichtigung: Die Objekte können zu festgelegten Terminen besichtigt werden. Nicht bei allen Immobilien ist dies möglich, insbesondere wenn das Objekt bewohnt ist. Die Privatsphäre der Bewohner ist zu respektieren; Pflichtverstöße können rechtliche Konsequenzen haben.
  3. Bieterregistrierung und Teilnahme: Zum Versteigerungstermin muss ein gültiger Ausweis sowie ggf. eine Sicherheitsleistung vorgelegt werden.
  4. Bietverfahren: Die Auktionen erfolgen vor Ort oder teilweise auch online. Der Zuschlag geht an das Höchstgebot und ist rechtsverbindlich – das Objekt wird in dem jeweils bekannten Zustand ohne Garantie oder Gewähr auf Mängelfreiheit erworben.
  5. Anzahlung und Abwicklung: Nach dem Zuschlag ist die geforderte Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag sowie weitere Kosten sind gemäß Vorgaben des Betreibungsamtes zu begleichen.
  6. Eigentumsübergang: Nach vollständiger Bezahlung erfolgt der Eintrag ins Grundbuch. Zuvor gilt eine zehntägige Einsprachefrist. Nach deren Ablauf und Eintrag ins Grundbuch geht das Eigentum auf den Erwerber über.
  7. Objektübergabe: Die Übergabe erfolgt nach Anzahlung und, sofern erforderlich, nach Ablauf der Einsprachefrist. Ein individueller Übergabetermin wird in der Regel vereinbart.

Hinweis: Die Übergabe kann erschwert sein, wenn das Objekt noch bewohnt ist. Das Amt kann hierbei unterstützend tätig werden.

Übersicht der Kosten

  • Plattformnutzung: Die Recherche und Einsichtnahme in Auktionen ist grundsätzlich kostenlos.
  • Teilnahmekosten: Die Anzahlung (10–20 % des Kaufpreises) ist beim Zuschlag zu erbringen.
  • Weitere Gebühren: Notariats- und Grundbuchgebühren sowie gegebenenfalls Steuern (z. B. Handänderungssteuer) entstehen wie bei jedem Immobilienkauf.
  • Zusätzliche Informationen: Detailangaben zu Objekten (z. B. Lage oder Mindestgebot) erfordern je nach Plattform eine Anmeldung oder ein Abonnement.

Chancen und Risiken bei Immobilienauktionen

Zwangsversteigerungen eröffnen die Möglichkeit, Immobilien zu Preisen unter dem Marktwert zu erwerben. Etwa 76 % aller versteigerten Objekte sind klassische Wohnimmobilien; auch Anlageobjekte und Bauland sind vertreten.

Zu den Risiken zählt das „gekauft wie gesehen“-Prinzip: Es bestehen keine Gewährleistungen hinsichtlich Zustand, rechtlicher oder technischer Mängel. Eine sorgfältige Prüfung und – falls möglich – Vorabbesichtigung wird empfohlen.

Serviceangebote der Plattformen

Größere Auktionsplattformen unterstützen Nutzer bei der Suche, Teilnahme und Abwicklung sowie bei Fragen zu rechtlichen Abläufen. Kontakt erfolgt in der Regel per E-Mail, Telefon oder direkt über die Plattform.

 

Wer 2025 eine Immobilie in der Schweiz im Rahmen einer Zwangsversteigerung erwerben möchte, kann über die aktuellen Online-Listen der spezialisierten Plattformen Informationen und Angebote vergleichen. Die Teilnahme ist transparent und grundsätzlich für voll geschäftsfähige Personen offen. Eine sorgfältige Vorbereitung, rechtliche Prüfung und solide Finanzierungsplanung sind wichtige Voraussetzungen für einen erfolgreichen Erwerb.

Quellen

 

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