Wie Sie 2025 moderne Hörgeräte in Deutschland ohne Zuzahlung erhalten

Wussten Sie, dass Senioren 2025 häufig moderne Hörgeräte ohne zusätzliche Kosten über die gesetzliche Krankenkasse bekommen können? Erfahren Sie, wie der verkürzte Versorgungsweg funktioniert und warum individuelle Beratung der Schlüssel zur perfekten Hörgeräteversorgung ist.

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Überblick über Kosten für Hörgeräte im Jahr 2025

Die Preise für Hörgeräte in Deutschland liegen 2025 ungefähr zwischen 500 Euro für Basismodelle und bis zu etwa 3.000 Euro für technisch umfangreich ausgestattete Geräte pro Stück. Der Preis richtet sich unter anderem nach Ausstattung wie Bluetooth-Funktion, Geräuschunterdrückung, Design oder weiteren Extras.

  • Basismodelle: ca. 500 Euro pro Gerät
  • Technisch erweiterte Modelle: bis zu 3.000 Euro oder mehr pro Gerät

 

Da Hörgeräte meistens paarweise benötigt werden, verdoppeln sich die Kosten entsprechend.

Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) deckt für medizinisch notwendige Hörgeräte einen pauschalen Festbetrag von etwa 785 Euro pro Gerät (Stand 2025). Für beide Ohren entspricht das etwa 1.570 Euro.

 

Wichtige Hinweise:

  • Eine ärztliche Verordnung durch einen Hals-Nasen-Ohren-Arzt (HNO) ist Voraussetzung.
  • Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 Euro pro Hörgerät, also 20 Euro bei beiden Ohren.
  • Auch im sogenannten Nulltarifmodell, das dem gesetzlichen Festbetrag entspricht, fällt die Zuzahlung an.
  • Falls Sie ein Hörgerät mit zusätzlichen Funktionen oder besonderem Design wählen, die über den Standard hinausgehen, entstehen dadurch Mehrkosten, die selbst getragen werden müssen.

Der verkürzte Versorgungsweg für Senioren ohne Zuzahlung

Senioren können unter bestimmten Bedingungen Hörgeräte ohne Zuzahlung über den verkürzten Versorgungsweg erhalten. Dieses Verfahren ist möglich, wenn der HNO-Arzt am verkürzten Versorgungsweg teilnimmt:

  • Wie funktioniert das?
    Ihr HNO-Arzt stellt die Verordnung aus und unterstützt Sie bei der Auswahl sowie Anpassung des Hörgeräts. Er begleitet die Versorgung und Beratung während der gesamten Versorgungszeit, inklusive Nachsorge.
  • Relevanz für Senioren:
    Laut aktuellen Angaben erfolgt ein großer Teil der Hörgeräteversorgungen in Deutschland über dieses Verfahren. Für die Patienten entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten oder Zuzahlungen.
  • Leistungsumfang:
    Im Leistungspaket enthalten sind Beratung vor und während der Versorgung, eine etwa vierwöchige Probephase sowie Reparaturen und Wartungen im ersten halben Jahrzehnt nach Anpassung, soweit kein Modell mit Mehrkosten gewählt wird.

Bedeutung der individuellen Beratung für die Hörgeräteversorgung

Eine individuelle Beratung durch den HNO-Arzt oder Hörgeräteakustiker unterstützt dabei, ein Hörgerät zu finden, das gut zu Ihrem Hörverlust, Ihrer Lebenssituation und Ihren Vorlieben passt. Das sind einige Vorteile:

  • Anpassung:
    Technische Einstellungen und Modellwahl (z. B. Hinter-dem-Ohr, Im-Ohr oder Im-Gehörgang) werden auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
  • Probephase:
    Das Gerät kann innerhalb von ungefähr vier Wochen getestet und ohne Angabe von Gründen zurückgegeben oder umgetauscht werden.
  • Medizinische Begleitung:
    Der HNO-Arzt steht als Ansprechpartner während der gesamten Versorgung für mindestens sechs Jahre zur Verfügung.
  • Wartung und Reparatur:
    In den ersten sechs Jahren werden Wartungs- und Reparaturdienstleistungen abgedeckt, sofern kein Sondermodell mit zusätzlichen Kosten gewählt wurde.

Mögliche weitere Kostenpunkte

Bei der Wahl von Hörgeräten, die über die medizinisch notwendige Standardausstattung hinausgehen, können zusätzliche Kosten entstehen, beispielsweise durch:

  • Technische Extras wie Bluetooth oder Fernsteuerung via Smartphone-Apps
  • Besondere Designs oder Premium-Modelle
  • Hörgerätebatterien, die in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen werden

 

Es ist möglich, verschiedene Versorgungsmodelle zu vergleichen, um eine passende Lösung ohne Eigenanteil zu finden, die dennoch den eigenen Anforderungen entspricht.

Weitere Kostenträger und steuerliche Aspekte

In bestimmten Situationen können zusätzlich folgende Kostenträger unterstützen:

  • Rentenversicherung: Finanzielle Zuschüsse, wenn Hörgeräte beruflich erforderlich sind
  • Unfallversicherung: Erstattung bei Hörverlust infolge eines Unfalls
  • Versorgungsamt oder Integrationsamt: Zuschüsse bei Schwerbehinderung oder besonderen Umständen

 

Eigenanteile können in der Einkommenssteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Zusammenfassung zu Hörgeräten für Senioren 2025

  • Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Hörgeräte, wenn sie medizinisch notwendig sind, mit einem Festbetrag von etwa 785 Euro pro Gerät.
  • Senioren können mittels des verkürzten Versorgungsweges Hörgeräte mit individueller Beratung und Service oft ohne zusätzliche Zuzahlung erhalten.
  • Eine ärztliche Verordnung vom HNO-Arzt ist Voraussetzung für die Kostenübernahme.
  • Wartungen und Reparaturen sind üblicherweise für sechs Jahre kostenfrei, sofern kein Sondermodell gewählt wurde.
  • Mehrkosten entstehen hauptsächlich durch die Wahl von Sonderausstattungen.
  • Eine persönliche Beratung trägt dazu bei, das Hörgerät optimal auf individuelle Bedürfnisse abzustimmen.

 

Informieren Sie sich bei Ihrem HNO-Arzt und Ihrer Krankenkasse über die konkreten Angebote und Möglichkeiten zur Versorgung im Jahr 2025.


Quellen

 

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